Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

hp-Elektrotechnik GmbH
Am Wiesenrain 60
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland

– nachfolgend „hp-Elektrotechnik“ genannt –

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Installationen, Montagearbeiten, Reparaturen, Wartungen, Serviceleistungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen und sonstigen Leistungen von hp-Elektrotechnik.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von hp-Elektrotechnik sind innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Bindungsfrist gültig.

Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung von hp-Elektrotechnik oder durch Beginn der Arbeiten auf ausdrückliche Veranlassung des Auftraggebers zustande.

Leistungen, Materialien und Arbeiten, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, werden gesondert berechnet.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls den dazugehörigen technischen Unterlagen.

Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund bei Angebotserstellung nicht erkennbarer Umstände, nachträglicher Kundenwünsche, vorhandener Mängel, geänderter technischer Voraussetzungen oder erforderlicher Leistungen anderer Gewerke notwendig werden, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs und können gesondert berechnet werden.

4. Bestandsanlagen und Fremdleistungen

Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen übernimmt hp-Elektrotechnik keine Verantwortung für bereits vorhandene Mängel, Schäden, fehlerhafte Installationen oder Funktionsstörungen, die nicht durch hp-Elektrotechnik verursacht wurden.

Bei Reparaturen, Erweiterungen, Wartungen oder Änderungen bestehender Anlagen beschränkt sich die Verantwortlichkeit von hp-Elektrotechnik grundsätzlich auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden oder Funktionsstörungen infolge von Eingriffen oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt hp-Elektrotechnik keine Verantwortung, soweit diese nicht von hp-Elektrotechnik zu vertreten sind.

5. Kundenseitig bereitgestellte Geräte und Materialien

Aus gewährleistungs- und haftungstechnischen Gründen behält sich hp-Elektrotechnik vor, ausschließlich selbst gelieferte Geräte, Ersatzteile und Materialien einzubauen.

Soweit im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird, dass kundenseitig bereitgestellte Geräte oder Materialien eingebaut werden, übernimmt hp-Elektrotechnik keine Gewähr für deren Beschaffenheit, Eignung, Kompatibilität oder Mangelfreiheit.

Die Verantwortlichkeit von hp-Elektrotechnik beschränkt sich in diesem Fall auf die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Montage- bzw. Anschlussarbeiten.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat einen ordnungsgemäßen und sicheren Zugang zum Ausführungsort sicherzustellen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und kundenseitigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke müssen rechtzeitig und fachgerecht ausgeführt sein.

Entstehen durch fehlende Voraussetzungen, Wartezeiten, nicht zugängliche Arbeitsbereiche, falsche oder unvollständige Angaben oder nicht rechtzeitig ausgeführte Vorleistungen zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.

7. Ausführungs- und Liefertermine

Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Lieferverzögerungen von Herstellern oder Großhändlern, Materialengpässe, höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen sowie Verzögerungen durch den Auftraggeber oder andere Gewerke verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen, soweit hp-Elektrotechnik diese Umstände nicht zu vertreten hat.

8. Fertigstellung und Abnahme

Soweit die ausgeführte Leistung einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.

Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu dokumentieren.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

9. Gewährleistung und Mängelansprüche

Für Mängel der von hp-Elektrotechnik ausgeführten Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsvorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei einem hp-Elektrotechnik zuzurechnenden Mangel ist hp-Elektrotechnik zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die nicht von hp-Elektrotechnik verursacht wurden, insbesondere aufgrund von normalem Verschleiß, unsachgemäßer Bedienung oder Nutzung, mangelnder Wartung, Eingriffen oder Veränderungen durch Dritte, mangelhaften Bestandsanlagen, kundenseitig bereitgestellten Geräten oder Materialien, Arbeiten anderer Gewerke, Überspannungen oder Netzstörungen sowie ungeeigneten Betriebs- oder Umgebungsbedingungen.

Bei wasserführenden Anlagen gilt dies insbesondere für Schäden aufgrund ungeeigneter Wasserqualität, Verkalkung, Korrosion, erhöhter Chloridkonzentrationen oder sonstiger chemischer Einflüsse, soweit hp-Elektrotechnik diese nicht zu vertreten hat.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Haftungs- und Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Recht zur Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängeln ist hp-Elektrotechnik zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

Der Auftraggeber hat hp-Elektrotechnik vor der Beauftragung eines Drittunternehmens über einen behaupteten Mangel zu informieren und eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Mangelbeseitigung einzuräumen.

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere in dringenden Fällen oder nach erfolgloser Nacherfüllung, bleiben unberührt.

11. Haftung

hp-Elektrotechnik haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine Haftung für Schäden, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von hp-Elektrotechnik liegt, insbesondere durch Fremdgewerke, Eingriffe Dritter, unsachgemäße Nutzung, kundenseitige Anlagen, fehlende Wartung oder externe Versorgungs- und Kommunikationsnetze, besteht nicht.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

12. Elektro-, KNX-, Netzwerk- und Gebäudeautomation

Bei KNX-, Smart-Home-, Netzwerk-, Fernzugriffs-, Alarm- und sonstigen Gebäudeautomationssystemen kann die Funktion von kundenseitigen Netzwerken, Internetverbindungen, Servern, Cloud-Diensten, Herstellerplattformen, Software und Fremdgeräten abhängig sein.

hp-Elektrotechnik übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Ausfälle oder Funktionseinschränkungen, deren Ursache außerhalb der von hp-Elektrotechnik gelieferten oder bearbeiteten Anlage liegt.

Dies gilt insbesondere für Ausfälle oder Änderungen externer Cloud-Dienste, Herstellerplattformen, Internetverbindungen sowie nachträgliche Software- und Firmwareänderungen, soweit hp-Elektrotechnik diese nicht zu vertreten hat.

13. Klima-, Kälte-, Heizungs- und RLT-Anlagen

Der ordnungsgemäße Betrieb und die Lebensdauer von Klima-, Kälte-, Heizungs- und RLT-Anlagen setzen die Einhaltung der technischen Herstelleranforderungen sowie erforderlicher Wartungs- und Inspektionsintervalle voraus.

Für Schäden aufgrund ungeeigneter Betriebsbedingungen, mangelhafter Wartung, ungeeigneter Wasserqualität, Korrosion, Verkalkung oder chemischer Einflüsse haftet hp-Elektrotechnik nicht, soweit hp-Elektrotechnik diese Umstände nicht zu vertreten hat.

14. Wartungs- und Servicearbeiten

Wartungs- und Inspektionsarbeiten dienen der Überprüfung und Erhaltung des zum Zeitpunkt der Wartung festgestellten Anlagenzustandes.

Eine durchgeführte Wartung stellt keine Garantie dafür dar, dass zukünftig keine Störungen, Ausfälle oder Defekte auftreten.

Werden im Rahmen einer Wartung Mängel oder erforderliche Reparaturen festgestellt, können die erforderlichen Zusatzleistungen gesondert angeboten bzw. nach entsprechender Beauftragung berechnet werden.

15. Preise und Zusatzleistungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden nach Aufwand bzw. entsprechend den im Angebot genannten Verrechnungssätzen berechnet.

Hierzu können insbesondere zusätzliche Arbeitszeiten, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Fehlersuchen sowie zusätzlich erforderliche Materialien und Geräte gehören.

16. Abschlags- und Vorauszahlungen

hp-Elektrotechnik kann Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen, soweit diese im Angebot oder im jeweiligen Vertrag vereinbart und gesetzlich zulässig sind.

Insbesondere bei Aufträgen mit hohem Material- oder Geräteanteil kann eine Vorauszahlung bei Auftragserteilung vereinbart werden.

Die Bestellung von Geräten und Materialien kann von dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

17. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung bzw. im Angebot angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

18. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von hp-Elektrotechnik, soweit dies rechtlich zulässig ist.

19. Dokumentation, Pläne, Software und Programmierungen

Von hp-Elektrotechnik erstellte Schaltpläne, Hydraulikschemata, Berechnungen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, KNX-Projektierungen, Softwarekonfigurationen, Programmierungen und sonstige Unterlagen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich bzw. geistig geschützt.

Die Übergabe solcher Unterlagen oder Dateien beinhaltet nicht automatisch die Übertragung uneingeschränkter Bearbeitungs-, Vervielfältigungs- oder Weitergaberechte.

20. Betriebshaftpflichtversicherung

hp-Elektrotechnik unterhält eine betriebliche Haftpflichtversicherung bei der Allianz.

Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweils bestehenden Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung begründet keine über die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Haftungspflichten von hp-Elektrotechnik hinausgehende Haftung.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Geschäftssitz von hp-Elektrotechnik vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

22. Verbraucherschutz

Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 2026